
AGB
Gemäß der gebuchten Übernachtungen:
Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bis zu 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 30% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierung bis zu 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig, bei weniger als 7 Tagen werden 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
Gemäß der gebuchten Veranstaltungen:
Mit dem Erwerb von Veranstaltungstickets und Geschenkgutscheinen akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Müller´s Fernblick GmbH:
1. Die Angebote auf der Website und am Telefon sind unverbindlich. Mit Bestellungen per Internet auf der Website und per Telefon an der Telefon-Hotline des Anbieters wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden. Der Vertrag wird bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons bzw. durch die Mitteilung gegenüber dem Mitarbeiter am Telefon, dass verbindlich bestellt wird, geschlossen. Eine darauffolgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.
2. Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestellungen von Bestellern in der europäischen Union zu den dem Besteller genannten Bedingungen anzunehmen.
3. Der Anbieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sofern das angebotene Eintrittskarten- oder Geschenkgutscheinkontingent erschöpft ist. Er verpflichtet sich, den Besteller hierüber innerhalb von 5 Tagen zu informieren. Sollte zwischenzeitlich eine Zahlung erfolgt sein, verpflichtet sich der Anbieter zur unmittelbaren Rückzahlung.
4. Falls der Lieferant des Anbieters trotz vertraglicher Verpflichtung den Anbieter nicht mit der bestellten Ware beliefert, steht dem Anbieter gleichfalls ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall wird der Anbieter den Besteller umgehend darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet. (Beispielsweise Lebensmittel für die geplante Veranstaltung)
5. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt oder einem festen Leistungszeitraum, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312g II S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
6. Eintrittskarten werden jedoch dann vom Anbieter zurückgenommen und der Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Anbieters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin.
7. Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Tickets, die auf elektronischem Weg zugestellt werden und vom Besteller selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig.
8. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Anbieter nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
9. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche bleiben Eintrittskarten, Waren oder Geschenkgutscheine Eigentum des Anbieters. Bei ausbleibender Bezahlung können die Eintrittskarten, Waren oder Geschenkgutscheine durch den Anbieter vom Besteller zurückgefordert werden, bzw. im Falle von Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen für die Nutzung gesperrt werden. Im Falle einer Sperrung nicht bezahlter Eintrittskarten und Geschenkgutscheine ist der Ersatz von Aufwendungen, die dem Karten- oder Gutscheinbesitzer durch eine nicht erfolgte Zahlungserinnerung entstehen, ausgeschlossen.
10. Mehrfachausdrucke einer Eintrittskarte oder eines Geschenkgutscheins oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Verwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf der Eintrittskarte oder dem Geschenkgutschein wird mit dem erstmaligen Einscannen beim Veranstaltungsbesuch entwertet.
11. Der Besteller hat die ihm gelieferten Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere Anzahl, Veranstaltung, Datum oder Gültigkeitszeitraum, Kategorie, Kartenpreis oder Gutscheinwert) zu überprüfen. Diese und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine beim Anbieter in Textform geltend zu machen, um dem Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die weniger als zehn Tage vor der jeweiligen Veranstaltung oder dem Gültigkeitsbeginn erfolgen, hat die Beanstandung in Textform unverzüglich, spätestens jedoch binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie dem Anbieter aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Kalendertages vor der Veranstaltung oder dem Gültigkeitsbeginn zugegangen sein muss, um dem Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
12. Der Anbieter ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.
13. Der Anbieter ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller betreffen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Die personenbezogenen Daten des Bestellers, der Eintrittskarten- oder Geschenkgutscheininhaber werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages und der Geschäftsbeziehung erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Der Anbieter ist berechtigt bei Einsetzen eines Zahlungsmittels die Zahlungsdaten an Dritte zur Durchführung des Zahlungsvorgangs weiterzugeben. Die weiteren erhobenen Daten dienen ausschließlich internen, statistischen Zwecken. Auswertungen erfolgen nur in anonymisierter Form.
Der Besteller weist sein durch die angegebene Bankleitzahl bezeichnete Kreditinstitut bzw. das ausgebende Kreditkarteninstitut oder den Zahlungsdienstleister an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift, dem Anbieter oder einem von ihm beauftragten Dritten, auf Aufforderung den Namen und die Anschrift des Bestellers mitzuteilen, damit der Anbieter seinen Anspruch gegen den Besteller geltend machen kann.
14. Der Weiterverkauf zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis von beim Anbieter erworbenen Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Originalkarten und durch den Besteller auszudruckende Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine) ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der mit der Eintrittskarte verbundenen Zutrittsberechtigung oder Geschenkgutschein. Die Eintrittskarten und Geschenkgutscheine verlieren ihre Gültigkeit.
15. Der Besteller akzeptiert mit der Bestellung die Eintritts- und Benutzungsbedingungen der Müller´s Fernblick GmbH
16. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erwirbt der Besteller das Recht zum einmaligen Eintritt der gebuchten Veranstaltung gemäß dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Eintrittsdatums oder Gültigkeitszeitraums.
Der Besteller hat somit den Anspruch auf alle Leistungen, die am entsprechenden Tag der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
17. Wird die Leistung nicht während der Geltungsdauer der Eintrittskarte oder des Geschenkgutscheins in Anspruch genommen, steht dem Besteller kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Gewährung eines Antritts an einem anderen Tag zu.
18. Der Anbieter behält sich bei Veranstaltungen und Vorführungen Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Besteller unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
19. Der Anbieter haftet nicht für Verlust oder Schäden, die vor Ort auf der Veranstaltung entstanden sind.
20. Sofern durch den Anbieter nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichtendes.
21. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Vermieters, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.